| |
|
Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001
in den Bereichen:
▪ Arbeitsrecht
▪ Handelsrecht
▪ Gesellschaftsrecht
▪ Verkehrsrecht
▪ Zivilrecht
▪ Restrukturierung
▪ Sanierung
▪ Strafrecht
▪ Steuerrecht
 |
|
Steuerrecht / Steuerstrafrecht
Wir stehen unseren Mandanten jederzeit bei steuerrechtlichen Fragestellungen zur Seite. Dabei arbeiten wir eng mit der Steuerberaterabteilung der Beratungsgruppe Steffen und Partner zusammen. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten sowohl in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (z.B. Einspruchsverfahren) als auch in Verfahren vor den Finanzgerichten oder dem Bundesfinanzhof/ Europäischem Gerichtshof.
Unsere Tätigkeit kann man grundsätzlich in vier Teile aufteilen, in denen wir für unsere Mandanten tätig werden:
- Erklärungsberatung (Rechtsfragen bei den Erklärungen aller Einkunftsarten)
- Steuergestaltung
- Vertretung im Prüfungs-, Festsetzungs- und Rechtsbehelfsverfahren (sowohl gegenüber den Finanzämtern, als auch vor den deutschen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof)
- Steuerstrafrecht
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Gestaltungsberatung. Wir beraten unsere Mandanten bei jeglicher Art der Vertragsgestaltung und haben dabei insbesondere die steuerlichen Auswirkungen und Möglichkeiten zur Reduzierung des Steueraufkommens im Blick. Dabei stehen wir unseren Mandanten bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen (z.B. Unternehmenskaufverträgen, Umstrukturierungen, Restrukturierungen, Gesellschaftsgründungen, Testamentsgestaltung und Unternehmensfortführungen etc.) zur Seite.
Insbesondere bei grenzüberschreitenden Gestaltungen und in Unternehmenskrisen können steuerstrafrechtliche Folgen oft schnell übersehen werden, insbesondere dann, wenn sich ein Unternehmen in der Krise befindet oder auch bei komplexen Fallgestaltungen. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der verbesserten Ermittlungsmöglichkeiten seitens der Finanzverwaltung durch den immer besser werdenden Einsatz von Computertechnik und die gerade in der jüngsten Vergangenheit beschlossenen immer engeren Zusammenarbeit der nationalen Ermittlungsbehörden der EU.
Wir beraten präventativ und stehen Ihnen bereits bei der Steuerveranlagung und der Steuergestaltung gemeinsam mit unseren Steuerberatern der Beratungsgruppe zur Seite. Kompetente Beratung im Steuerstrafrecht und Unterstützung bei Steuerstrafverfahren bieten wir insbesondere auch bei Bilanzdelikten.
In Fällen mit Bezug zum Steuerstrafrecht begleiten wir unsere Mandanten möglichst frühzeitig, beispielsweise bereits bei der Auseinandersetzung mit der Steuerfahndung oder versuchen, drohende steuerstrafrechtliche Verfahren durch eine Selbstanzeige zu verhindern. Aus diesem Grunde stehen wir unseren Mandanten selbstverständlich auch bei Durchsuchungen oder anderen Ermittlungshandlungen der Finanzverwaltung zur Seite. Dadurch ist es häufig möglich, etwaige Streitigkeiten schon in einem frühen Stadium beizulegen und ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren oder ein Verfahren vor den Strafgerichten abzuwenden.
|
|
 |
|
|