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Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001
in den Bereichen:
▪ Arbeitsrecht
▪ Handelsrecht
▪ Gesellschaftsrecht
▪ Verkehrsrecht
▪ Zivilrecht
▪ Restrukturierung
▪ Sanierung
▪ Strafrecht
▪ Steuerrecht
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Sanierung und Insolvenzrecht
Die Sanierung, Restrukturierung und insolvenzrechtliche Beratung umfasst die Beratung von Unternehmen, die Beratung von Gesellschaftern, Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten sowie auch Gläubigern zu allen rechtlichen Fragen in der Krise oder im Insolvenzverfahren.
Wir übernehmen dabei die Beratung der gesellschafts-, steuer- und arbeitsrechtlichen Restrukturierungsmaßnahmen. Auch in diesem Bereich arbeiten wir eng mit der Beratungsgruppe Steffen und Partner zusammen, um unsere Mandanten vollumfänglich und sicher zu beraten.
Im Vorfeld der Unternehmensinsolvenz beraten wir z.B.:
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zu Geschäftsleitungspflichten, Haftungsrisiken und Maßnahmen zur Haftungsvermeidung
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bei der Durchsetzung und Sicherung von Gläubigerrechten
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bei der Neuverhandlung von Verträgen
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bei Umschuldungsverhandlungen
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bei der Erstellung von Sanierungskonzepten
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bei Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen einschließlich des Verkaufs des Unternehmens oder von Unternehmensteilen
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bei der Unternehmensliquidation
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bei der Vorbereitung und Einleitung von Insolvenzverfahren und der Vorbereitung von Insolvenzplänen
Auch nach Eintritt der Insolvenz beraten wir z.B.:
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Gläubiger bei der Anmeldung von Insolvenzforderungen und Durchsetzung von Rechten
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Schuldner, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Gesellschafter bei der Verteidigung gegen Ansprüche des Insolvenzverwalters
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Insolvenzverwalter bei der Vorbereitung, Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen
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ganzheitlich beim Erwerb von Unternehmen aus der Insolvenzmasse
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allgemein beim Erwerb von Unternehmen aus der Insolvenzmasse
Daneben umfasst das insolvenzrechtliche Beratungsspektrum auch Verbraucherinsolvenzen bzw. Privatinsolvenzen, insbesondere die Voraussetzungen einer Restschuldbefreiung.
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